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1. Geschäftstätigkeit
1.1. Die unart-studio GbR, (nachfolgend „unart-studio“genannt)
vermarktet Werbemittel auf ihrer Website. Daneben werden PC Systeme,
Datenrettung und e-shops angeboten.
1.1. Der Vertrag über die Ausführung des von Dritten (nachfolgend
„Auftraggeber“ genannt)
oder einer zwischengeschalteten Werbeagentur erteilten Werbeauftrages
wird von
unart-studio im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.
1.2. unart-studio ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
2. Ausschließlichkeit
2.1. Diese Bedingungen haben ausschließliche Geltung für die in Ziffer
1.1 genannten
Vermarktungsmöglichkeiten (nachfolgend „Dienstleistungen“) von
unart-studio. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden
- soweit sie von den hier vorliegenden abweichen - keine Anwendung,
auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2.2. Für Folgegeschäfte ist keine nochmalige ausdrückliche
Einbeziehung mehr notwendig.
3. Vertragsabschluss
3.1. Sämtliche Angebote von unart-studio sind freibleibend. Verträge
bedürfen der Schriftform, eine schriftliche und signierte
Auftragsbestätigung durch unart-studio ist ausreichend. Die
Rücksendung des signierten –von unart-studio ausgestellten-
unveränderten Angebots durch den Auftraggeber ist ebenfalls
ausreichend.
3.2. Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen werden erst durch
schriftliche
Bestätigung wirksam.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens 3 Arbeitstage vor
Beginn der Dienstleistung, unart-studio per Email an die
Anlieferadresse sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung der
Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien zukommen
zu lassen.
Das Werbematerial muss sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere
die
Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten
Art und Größe
eignen und dem vereinbarten Format entsprechen. unart-studio behält
sich das Recht vor, das vom Auftraggeber gelieferte Material zu
bearbeite n und Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an
den Abmessungen vorzunehmen, soweit dies zur optimalen Darstellung
erforderlich bzw. ratsam ist und für den Auftraggeber zumutbar ist.
4.2. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die
vertragsgemäße
Erbringung der Dienstleistung weder gesetzliche Vorschriften noch
Rechte Dritter
verletzt. Insbesondere trägt der Auftraggeber ausschließlich die
presse- und
wettbewerbsrechtliche sowie die sonstige Verantwortung für den Inhalt
der Werbung. Der Auftraggeber versichert insbesondere, dass die
Werbematerialien nicht mit sexuellem oder pornographischen
Darstellungen versehen sind, nicht Namen oder Begriffe verwendet
werden, die auf sexuelle oder pornographische Programme hindeuten oder
die für Programme mit sexuellen oder pornographischen Inhalten werben
und dass die Werbemittel oder die damit beworbenen Produkte nicht
gegen § 184 StGB, §§ 1, 8 GJS verstoßen. unart-studio ist nicht
verpflichtet, die Aufträge auf deren rechtliche Zulässigkeit zu
überprüfen.
4.3. Der Auftraggeber versichert, dass er für sämtliche zur Schaltung
der Werbung
erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-,
Leistungsschutz-,
Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm übermittelten
Werbe- materialien (z.B. Texte, Photos, Graphiken, Dateien, Tonträger
und Videobänder, etc.) ist.
4.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unart-studio von allen
Schäden, Verlusten und
Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungsgebühren und Auslagen der
von unart-studio beauftragten Anwälte) freizustellen, die unart-studio
insgesamt oder einzeln im Rahmen von Gerichtsverfahren oder in Folge
drohender oder geltend gemachter Ansprüche zu leisten hat, die sich
aus einer Nichteinhaltung der vom Auftraggeber in bzw. aufgrund dieses
Vertrages abgegebene n Zusicherungen und geschuldeten Pflichten bzw.
aus dem Inhalt des Werbematerials nebst eingebetteter Links ergeben.
4.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Erbringung der
Dienstleistung innerhalb von 48 Stunden nach ihrem ersten Einsatz auf
die Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und unart-studio etwaige
Beanstandungen schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber
die rechtzeitige und formgerechte Mitteilung, so gilt die erbrachte
Dienstleistung alsvertragsgemäß.
5. Zurückweisung von Aufträgen
5.1. unart-studio behält sich das Recht vor, einzelne Dienstleistungen
– auch wenn sie bereits bestehende Vertragsverhältnisse betreffen –
aus sachlich gerechtfertigten Gründen, beispielsweise rechtlicher,
sittlicher oder moralischer Art – zurückzuweisen. Diese Ablehnung
teilt unart-studio dem Auftraggeber unverzüglich mit.
5.2. Sollte die Ablehnung im Interesse des Auftraggebers liegen, hat
dieser die vereinbarte Vergütung für die nicht erbrachte(n)
Dienstleistung(en) zu bezahlen, es sei denn, unart-studio hat
schuldhaft versäumt, die etwaig freiwerdenden gebuchten Werbeflächen
bis zu dem für die nicht erbrachte Dienstleistung gebuchten Zeitpunkt
anderweitig zu verwerten.
Andernfalls hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf die
Rückerstattung einer etwaig geleisteten Anzahlung. Geltendmachung
weiterer Ansprüche ist ausgeschlossen.
6. Leistungserbringung durch unart-studio
6.1. unart-studio ist zur Erfüllung des Auftrages nur verpflichtet,
wenn der Auftraggeber die sich nach Ziffer 4 ergebenen Pflichten
ordnungsgemäß erfüllt.
6.2. Die Dienstleistung ist erbracht, wenn die Anzahl der gebuchten
Kontakte von dem
hauseigenen unart-studio- System abgerufen wurde. Der Auftraggeber
erhält von unart-studio ein schriftliches Reporting über die
abgerufenen Kontakte.
sonstige nicht von unart-studio zu vertretende Umstände beruhen,
besteht für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistung.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Der Auftraggeber hat für die Schaltung der Werbung die aus der
jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste
ersichtlichen Entgelte zu bezahlen.
7.2. Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Zahlungen sind bei Rechnungs- stellung sofort ohne Abzug fällig. Die
sich durch Mahnung und Stundung ergebenen Kosten trägt der
Auftraggeber.
Die Geltendmachung weiterer (neben dem gesetzlichen Verzugsschaden
entstehender) Schäden behält sich unart-studio ausdrücklich vor.
7.3. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder
wird gegen ihn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt,
so kann unart-studio jegliche weitere Leistung zurückhalten und
sämtliche bereits erbrachten Leistungen abrechnen. unart-studio ist in
diesem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Dienstleistungen, auch
falls sie bereits vertraglich vereinbart waren, von der Vorauszahlung
der Vergütung für sämtliche bestehenden Aufträge abhängig machen.
7.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers hat unart-studio
Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem
Basiszinssatz gemäß § 288 I, II BGB.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltung
8.1. Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen von unart-studio nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
8.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann geltend
machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Bei nicht einwandfreier Ausführung der Dienstleistung, die deren
Zweck nicht nur
unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine
einwandfreie
Nacherfüllung. unart-studio behält sich das Wahlrecht bzgl. der Art
der Nacherfüllung vor. Das gilt insbesondere für den Fall, dass
unart-studio die Dienstleistung aufgrund technischer Störungen nicht
oder nur zeitweise erbracht hat. Ein Anspruch auf Minderung der
Vergütung besteht nur, wenn eine Wiederholung nicht möglich oder dem
Auftraggeber nicht zumutbar ist. Für die Wiederholung kann der
Auftraggeber unart-studio eine angemessene Frist setzen. Findet
innerhalb der Frist die Wiederholung nicht statt, so kann der
Auftraggeber Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht
ordnungsgemäß erbrachten Dienstleistung verlangen.
9.2. Erbringt unart-studio eine Dienstleistung nicht oder fehlerhaft,
weil die erforderlichen Informationen unvollständig, verspätet oder
mangelhaft zugegangen sind, steht unart-studio die Vergütung in voller
Höhe zu, es sei denn, unart-studio hat schuldhaft versäumt, die durch
Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung etwaig frei gewordenen Ressourcen
bis zu dem für die Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung ursprünglich
vorgesehenen Zeitpunkt anderweitig zu verwerten.
9.3. unart-studio ist berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen
Informationen für die Erbringung der Dienstleistung nach Erfüllung des
Auftrags zu vernichten.
10. Haftung
10.1. Schadensersatzansprüche gegen unart-studio sind
unabhängig vom Rechtsgrund
ausgeschlossen, es sei denn, unart-studio hat vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus
der Verletzung einer Garantie oder einer Verletzung des Lebens,
Körpers oder der Gesundheit. unart-studio haftet in gleicher Weise,
wenn von einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks
von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird.
10.2. Soweit unart-studio dem Grunde nach haftet, wird der
Schadensersatz auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt weder für die grob
fahrlässige und
vorsätzliche Verursachung des schadensauslösenden Ereignisses noch für
die Haftung
für Leben -, Körper -, und Gesundheitsschäden.
10.3. Alle Schadensersatzansprüche gegen unart-studio verjähren in
einem Jahr nach Beginn der regelmässigen gesetzlichen Verjährung.
10.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und
sonstigen Mitarbeitern
11. Datenschutz
Der Auftraggeber wird in Anwendung der Datenschutzgesetze (z.B.
Bundesdaten- schutzgesetz, Teledienstedatenschutzgesetz) davon
unterrichtet, dassunart-studio seine Daten in maschinenlesbarer Form
speichert und für Vertragszwecke
maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit dieser Speicherung
einverstanden.
unart-studio ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer
Leistung Dritter bedient, die Daten an die beauftragten Dritten
weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der erbrachten
Dienstleistung ist Magdeburg.
12.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN -Kaufrechts.
12.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen
nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die
der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten
kommt. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger
Lücken.
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