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1. Geschäftstätigkeit
1.1. Die unart-studio GbR,  (nachfolgend „unart-studio“genannt) vermarktet Werbemittel auf ihrer Website. Daneben werden PC Systeme, Datenrettung und e-shops angeboten.
1.1. Der Vertrag über die Ausführung des von Dritten (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) oder einer zwischengeschalteten Werbeagentur erteilten Werbeauftrages wird von unart-studio im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.
1.2. unart-studio ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
2. Ausschließlichkeit
2.1. Diese Bedingungen haben ausschließliche Geltung für die in Ziffer 1.1 genannten
Vermarktungsmöglichkeiten (nachfolgend „Dienstleistungen“) von unart-studio. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden - soweit sie von den hier vorliegenden abweichen - keine Anwendung, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2.2. Für Folgegeschäfte ist keine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung mehr notwendig.
3. Vertragsabschluss
3.1. Sämtliche Angebote von unart-studio sind freibleibend. Verträge bedürfen der Schriftform, eine schriftliche und signierte Auftragsbestätigung durch unart-studio ist ausreichend. Die Rücksendung des signierten –von unart-studio ausgestellten- unveränderten Angebots durch den Auftraggeber ist ebenfalls ausreichend.
3.2. Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen werden erst durch schriftliche
Bestätigung wirksam.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens 3 Arbeitstage vor Beginn der Dienstleistung, unart-studio per Email an die Anlieferadresse sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien zukommen zu lassen.
Das Werbematerial muss sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die
Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe
eignen und dem vereinbarten Format entsprechen. unart-studio behält sich das Recht vor, das vom Auftraggeber gelieferte Material zu bearbeite n und Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an den Abmessungen vorzunehmen, soweit dies zur optimalen Darstellung erforderlich bzw. ratsam ist und für den Auftraggeber zumutbar ist.
4.2. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die vertragsgemäße
Erbringung der Dienstleistung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter
verletzt. Insbesondere trägt der Auftraggeber ausschließlich die presse- und
wettbewerbsrechtliche sowie die sonstige Verantwortung für den Inhalt der Werbung. Der Auftraggeber versichert insbesondere, dass die Werbematerialien nicht mit sexuellem oder pornographischen Darstellungen versehen sind, nicht Namen oder Begriffe verwendet werden, die auf sexuelle oder pornographische Programme hindeuten oder die für Programme mit sexuellen oder pornographischen Inhalten werben und dass die Werbemittel oder die damit beworbenen Produkte nicht gegen § 184 StGB, §§ 1, 8 GJS verstoßen. unart-studio ist nicht verpflichtet, die Aufträge auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
4.3. Der Auftraggeber versichert, dass er für sämtliche zur Schaltung der Werbung
erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-,
Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm übermittelten Werbe- materialien (z.B. Texte, Photos, Graphiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc.) ist.
4.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unart-studio von allen Schäden, Verlusten und
Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungsgebühren und Auslagen der von unart-studio beauftragten Anwälte) freizustellen, die unart-studio insgesamt oder einzeln im Rahmen von Gerichtsverfahren oder in Folge drohender oder geltend gemachter Ansprüche zu leisten hat, die sich aus einer Nichteinhaltung der vom Auftraggeber in bzw. aufgrund dieses Vertrages abgegebene n Zusicherungen und geschuldeten Pflichten bzw. aus dem Inhalt des Werbematerials nebst eingebetteter Links ergeben.
4.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Erbringung der Dienstleistung innerhalb von 48 Stunden nach ihrem ersten Einsatz auf die Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und unart-studio etwaige Beanstandungen schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Mitteilung, so gilt die erbrachte Dienstleistung alsvertragsgemäß.
5. Zurückweisung von Aufträgen
5.1. unart-studio behält sich das Recht vor, einzelne Dienstleistungen – auch wenn sie bereits bestehende Vertragsverhältnisse betreffen – aus sachlich gerechtfertigten Gründen, beispielsweise rechtlicher, sittlicher oder moralischer Art – zurückzuweisen. Diese Ablehnung teilt unart-studio dem Auftraggeber unverzüglich mit.
5.2. Sollte die Ablehnung im Interesse des Auftraggebers liegen, hat dieser die vereinbarte Vergütung für die nicht erbrachte(n) Dienstleistung(en) zu bezahlen, es sei denn, unart-studio hat schuldhaft versäumt, die etwaig freiwerdenden gebuchten Werbeflächen bis zu dem für die nicht erbrachte Dienstleistung gebuchten Zeitpunkt anderweitig zu verwerten.
Andernfalls hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf die Rückerstattung einer etwaig geleisteten Anzahlung. Geltendmachung weiterer Ansprüche ist ausgeschlossen.
6. Leistungserbringung durch unart-studio
6.1. unart-studio ist zur Erfüllung des Auftrages nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die sich nach Ziffer 4 ergebenen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt.
6.2. Die Dienstleistung ist erbracht, wenn die Anzahl der gebuchten Kontakte von dem
hauseigenen unart-studio- System abgerufen wurde. Der Auftraggeber erhält von unart-studio ein schriftliches Reporting über die abgerufenen Kontakte.
sonstige nicht von unart-studio zu vertretende Umstände beruhen, besteht für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistung.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Der Auftraggeber hat für die Schaltung der Werbung die aus der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste ersichtlichen Entgelte zu bezahlen.
7.2. Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Zahlungen sind bei Rechnungs- stellung sofort ohne Abzug fällig. Die sich durch Mahnung und Stundung ergebenen Kosten trägt der Auftraggeber.
Die Geltendmachung weiterer (neben dem gesetzlichen Verzugsschaden entstehender) Schäden behält sich unart-studio ausdrücklich vor.
7.3. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder wird gegen ihn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so kann unart-studio jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche bereits erbrachten Leistungen abrechnen. unart-studio ist in diesem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Dienstleistungen, auch falls sie bereits vertraglich vereinbart waren, von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehenden Aufträge abhängig machen.
7.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers hat unart-studio Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 288 I, II BGB.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltung
8.1. Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen von unart-studio nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
8.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Bei nicht einwandfreier Ausführung der Dienstleistung, die deren Zweck nicht nur
unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie
Nacherfüllung. unart-studio behält sich das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Das gilt insbesondere für den Fall, dass unart-studio die Dienstleistung aufgrund technischer Störungen nicht oder nur zeitweise erbracht hat. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur, wenn eine Wiederholung nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar ist. Für die Wiederholung kann der Auftraggeber unart-studio eine angemessene Frist setzen. Findet innerhalb der Frist die Wiederholung nicht statt, so kann der Auftraggeber Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Dienstleistung verlangen.
9.2. Erbringt unart-studio eine Dienstleistung nicht oder fehlerhaft, weil die erforderlichen Informationen unvollständig, verspätet oder mangelhaft zugegangen sind, steht unart-studio die Vergütung in voller Höhe zu, es sei denn, unart-studio hat schuldhaft versäumt, die durch Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung etwaig frei gewordenen Ressourcen bis zu dem für die Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt anderweitig zu verwerten.
9.3. unart-studio ist berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen für die Erbringung der Dienstleistung nach Erfüllung des Auftrags zu vernichten.
10. Haftung
10.1. Schadensersatzansprüche gegen unart-studio sind unabhängig vom Rechtsgrund
ausgeschlossen, es sei denn, unart-studio hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer Garantie oder einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. unart-studio haftet in gleicher Weise, wenn von einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird.
10.2. Soweit unart-studio dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatz auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt weder für die grob fahrlässige und
vorsätzliche Verursachung des schadensauslösenden Ereignisses noch für die Haftung
für Leben -, Körper -, und Gesundheitsschäden.
10.3. Alle Schadensersatzansprüche gegen unart-studio verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmässigen gesetzlichen Verjährung.
10.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern
11. Datenschutz
Der Auftraggeber wird in Anwendung der Datenschutzgesetze (z.B. Bundesdaten- schutzgesetz, Teledienstedatenschutzgesetz) davon unterrichtet, dassunart-studio seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke
maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit dieser Speicherung einverstanden.
unart-studio ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, die Daten an die beauftragten Dritten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung ist Magdeburg.
12.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN -Kaufrechts.
12.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.

 

 

 

 
 

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